Sozialhilfe
Rechtsberatung

Bis zur Einstellung im Oktober 2024 verhilft die juristische Beratung Sozialhilfe-Bezieher:innen zu ihrem Recht. In der vertraulichen Beratung schätzt Juristin Karin Berger die rechtliche Lage ein.

Die kostenlose Beratung wird nach Terminvereinbarung, telefonisch oder per E-Mail oder vor Ort im Büro der Sozialplattform OÖ durchgeführt.

Auf dem Bild sieht man, wie Karin Berger einen Mann berät. Den Mann sieht man nur von hinten
Bild: Sozialplattform OÖ/ Nell Leidinger

Ende der Sozialhilfe-Rechtsberatung in der Sozialplattform OÖ

Die Sozialhilfe-Rechtsberatung in der Sozialplattform OÖ wird mit Ende Oktober 2024 eingestellt.

In den nächsten Wochen werden wir uns weiterhin um die Bearbeitung von Anfragen zum Sozialhilfe-Recht kümmern, aber auch das Projektende der Sozialhilfe Rechtsberatung in der Sozialplattform Oberösterreich vorbereiten. Unsere Kollegin Karin Berger verabschieden wir mit einem großen Dank für ihren fachlich und sozial kompetenten Einsatz in der Beratung, die sie für Sozialhilfe-Bezieher:innen und Kolleg:innen in den Sozialeinrichtungen angeboten hat.

Wir sind stolz, im letzten Jahr eine wichtige Leistung für Menschen in existentiellen Nöten und jene, die diese Personengruppe beruflich begleiten, angeboten zu haben. Wir haben vielen Sozialhilfe-Bezieher:innen zu ihrem Recht verholfen aber auch den Wissensaufbau zum Sozialhilfe-Recht bei Mitarbeiter:innen oö. Sozialorganisationen gefördert.

Die Sozialhilfe-Rechtsberatung in der Sozialplattform OÖ wurde durch eine Förderung der Arbeiterkammer OÖ ermöglicht, dieser Vertrag lief bis Ende August 2024. Die Arbeiterkammer OÖ hat beschlossen, Beratungsleistungen zum Sozialhilfe-Recht für AK-Mitglieder zukünftig innerhalb der eigenen Organisation zu erbringen, da entsprechende Beratungsressourcen innerhalb der AK OÖ zur Verfügung gestellt werden können.

Wir informieren nachfolgend, welche Veränderungen sich dadurch für Sozialhilfe-Bezieher:innen ergeben und welche Möglichkeiten der Sozialhilfe-Rechtsberatung in OÖ zur Verfügung stehen. So geht es weiter:

  • Für AK-Mitglieder bietet die Arbeiterkammer OÖ ab November 2024 Rechtsberatung zur Sozialhilfe an. Es wird zukünftig mehrere Personen aus dem „Team Sozialrecht“ der AK Oberösterreich geben, die AK-Mitglieder zum Thema Sozialhilfe beraten.
    • Für eine telefonische Beratung ist die AK-Rechtsschutz-Hotline unter 050 6906 1 zu erreichen (Mo-Do 7:30-16:00 Uhr, Fr 7:30-13:30 Uhr).
    • Für schriftliche Anfragen gibt es ein Kontaktformular auf der Webseite der AK Oberösterreich.
    • Für eine persönliche Beratung wird um Vereinbarung eines Termins in einer AK-Bezirksstelle ersucht. Kontakte hierfür sind unter oben angeführter Webseite angeführt.
  • Die Beratungsleistungen der Arbeiterkammer OÖ zum Sozialhilfe-Recht stehen alleinig AK-Mitgliedern zur Verfügung.
    • Sozialhilfe-Bezieher:innen ohne Kammerzugehörigkeit können sich für juristische Fragen zur Sozialhilfe
      ab 11. Oktober 2024 an die Caritas Rechtsberatung wenden:
    • E-Mail: alexander.leitner@caritas-ooe.at, Tel.: 0732/7610 – 2311, Mobil: 0676/87 76 23 99
    • Für eine persönliche Vorsprache ist telefonisch oder per E-Mail ein Termin zu vereinbaren.
  • Noch bis zum 10. Oktober 2024 können in der Sozialplattform OÖ neue Anfragen an die Sozialhilfe-Rechtsberatung eingebracht werden.
    • Anliegen, die nach dem 10. Oktober eintreffen, können von der Sozialhilfe-Rechtsberatung in der Sozialplattform OÖ nicht mehr bearbeitet werden.
    • Betroffenen Sozialhilfe-Bezieher:innen werden von der Sozialplattform OÖ entsprechende Informationen über Sozialhilfe-Rechtsberatungsangebote in OÖ (AK OÖ, Caritas OÖ) kommuniziert.
  • Für Anfragen, die im Oktober 2024 nicht final in der Sozialplattform OÖ bearbeitet werden können, wird die Sozialplattform OÖ – unter Einholung des Einverständnisses der Klient:innen – Einzelfalllösungen für die Weiterbehandlung des Anliegens durch andere Rechtsberatungsstellen suchen. Dazu werden betroffene Klient:innen individuell von uns kontaktiert und das Einverständnis für eine Weitergabe von Daten eingeholt.
  • Ein juristisches „back office“ für Sozialorganisationen (rechtliche Auskünfte für Berater:innen, die mit Sozialhilfe-Bezieher:innen arbeiten) kann laut Information der AK OÖ zukünftig grundsätzlich nicht angeboten werden, sondern eine direkte Kontaktaufnahme der Klient:innen im AK-Rechtsschutz ist – sofern diese AK-Mitglieder sind – der vorgesehene Weg.
  • Das Praxisforum Sozialhilfe wird von der Sozialplattform OÖ weitergeführt. Nähere Informationen zur Weiterführung des Praxisforum Sozialhilfe werden wir auf der Webseite der Sozialplattform und über den E-Mail-Verteiler des Praxisforums kommunizieren.
Frau berät einen Mann
Bild: Nell Leidinger

Kontakt

Sozialplattform OÖ
Mag.a Karin Berger
E-Mail: rechtsberatung@sozialplattform.at
Tel.: 0732/667594-4
Wiener Straße 32/ 4. Stock, 4020 Linz
Di - Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Informationen zur Einstellung der Sozialhilfe Rechtsberatung sind oben angeführt. Neue Anfragen können nur mehr bis 10. Oktober eingebracht werden.

Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin für eine kostenlose Sozialhilfe-Rechtsberatung.

Beratung

Sie können sich an die Sozialhilfe-Rechtsberatung wenden, wenn Sie bereits einen Sozialhilfe-Antrag gestellt haben.

  • Entweder wurde Ihr Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt
  • oder Sie sind der Ansicht, Ihr Antrag wurde fehlerhaft bearbeitet (Beispiele: Es wurden andere Leistungen abgezogen/angerechnet, es wurde eine Auflage erteilt etc.)
  • oder Sie warten schon 3 Monate seit Antragstellung auf einen Bescheid.

Nicht umfasst ist die soziale Hilfe im Rahmen des Oö. Sozialhilfegesetzes z.B. im Bereich der Pflegeheime.

Für eine realistische Einschätzung der rechtlichen Lage werden alle relevanten Unterlagen benötigt, insbesondere behördliche Bescheide und Urteile (vor allem Sozialhilfebescheid).

Das passiert in der Beratung:

  • Abklärung und realistische Einschätzung der rechtlichen Situation
  • Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemstellungen
  • Verfassen und Einbringen von Rechtsmitteln und Schriftsätzen beim Landesverwaltungsgericht
  • Wenn Sie neben der Sozialhilfe noch Hilfe bei anderen Problemen benötigen (Schulden, Wohnen etc.), vermitteln wir gerne an kompetente soziale Einrichtungen aus unserem Netzwerk weiter.

 

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Die kostenlose persönliche Beratung wird von der Sozialplattform OÖ durchgeführt und von der Arbeiterkammer OÖ für deren Mitglieder gefördert.

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Wenn Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft, Ihre Gemeinde oder Ihr Magistrat, eine Sozialberatungsstelle oder das Amt der OÖ Landesregierung.

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