Die Anbieter von Persönlicher Assistenz bekamen den Auftrag, sich mit der Umsetzung der Richtlinie des Sozialministers auseinanderzusetzen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Das stellte sie vor große Herausforderungen, zumal das System der Persönlichen Assistenz in Oberösterreich auf freie Dienstverträge aufgebaut ist, die Richtlinie jedoch grundsätzlich eine Festanstellung des Assistenzpersonals vorgibt. Der Zwang zur Festanstellung steht diametral zur Selbstbestimmungsidee der Persönlichen Assistenz. Diese wird u. a. durch freie Wahl des Assistenzpersonals und freies Arrangement der Assistenzdienste zwischen Assistenznehmer:innen und Assistenzpersonal realisiert. Das ist mit freien Dienstnehmer:innen, die frei über sich selbst verfügen, gut möglich. Mit festangestelltem Personal ist es jedoch nur mehr äußerst eingeschränkt umsetzbar, weil das Personal nicht mehr frei, sondern an den Arbeitgeber gebunden ist, der für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen haftet.
Die Freiheit, über sich selbst verfügen zu können, wird vom Assistenzpersonal geschätzt. Eine Umfrage beim Personal der Persönlichen Assistenz GmbH ergab, dass eine überwiegende Mehrheit für eine Festanstellung nicht zur Verfügung stehen würde. Neben dem Personalproblem stellte sich für das Sozialunternehmen auch ein organisatorisches Problem, denn die Umsetzung der Richtlinie wäre nicht einfach einer betrieblichen Anpassung gleichgekommen. Vielmehr hätte es bedeutet, den bestehenden Betrieb auslaufen zu lassen und parallel gänzlich neue Strukturen, ein neues Unternehmen aufzubauen. Der Versuch, eine alternatives Angebot mit einer treuhändischen Personalverwaltung zu entwickeln, ist am zu hohen Risiko für die Assistenznehmer:innen gescheitert. Die Umsetzung eines mobilen Hilfsdienstes unter der Bezeichnung „Persönliche Assistenz“ haben der Vorstand und die Geschäftsführung abgelehnt. So entstand eine anhaltend existenzbedrohende Situation für die Persönliche Assistenz GmbH.
Im Oktober kam endlich die entlastende Nachricht. Das Land Oberösterreich setzt die Richtlinie nicht um, da sich herausstellte, dass eine nachhaltige Finanzierung durch den Bund nicht gesichert ist. Erleichterung und Jubel bei allen Betroffenen. Ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben von Menschen mit Beeinträchtigung mit Unterstützung der Persönlichen Assistenz ist auf bewährte Weise weiterhin möglich!