Im Oö. Landtag wurden im Dezember 2025 einige wesentliche Veränderungen des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (Oö. SOHAG) beschlossen. Die Novelle des Oö. SOHAG ist mit 1. Februar in Kraft getreten.
Mit der jüngst beschlossenen Gesetzesnovelle ergeben sich wichtige Änderungen, die auch für Sozialorganisationen, die Sozialhilfe-Beziehende bei der Beantragung oder bei der Erfüllung von Mitwirkungs- und Bemühungspflichten unterstützen, große Bedeutung haben.
Die Sozialplattform OÖ hat gemeinsam mit der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich am eine Online-Informationsveranstaltung zur Novelle des Oö. SOHAG organisiert. Dabei wurden Mitgliedsorganisationen und Netzwerkpartner, die mit Sozialhilfe-Beziehenden arbeiten, über wesentliche Hintergründe, Inhalte und praktischen Auswirkungen der Neuregelungen im Sozialhilfe-Ausführungsgesetz informiert.
Zentrale Änderungen und Präzisierungen der Oö. SOHAG Novelle betreffen u.a. folgende Aspekte:
- Bemühungspflichten während des Sozialhilfe-Bezugs
- Regelungen zu einem gekürzten Richtsatz und der Zuschläge
- Veränderung bei Sanktionen insb. neue Kürzungsstufen
In der Videokonferenz wurden diese und weitere Neuerungen im Sozialhilfe-Ausführungsgesetz erläutert und die Fragen der Teilnehmenden zur Gesetzesauslegung beantwortet. Die Veranstaltung fördert ein besseres Verständnis für die Veränderungen im Gesetzesvollzug und unterstützt die Mitarbeiter:innen unserer Mitgliedsorganisationen und Netzwerkpartner dabei, neue und präzisierte Anforderungen an ihre Klient:innen und Kund:innen besser fassen zu können.
Danke an die Mitarbeiterinnen der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich Mag.a Madeleine Vorderderfler, Mag.a Pia Kühtreiber-Rath und Mag.a Priska Schlossgangl für die gute Zusammenarbeit in der Planung und Umsetzung dieser Informationsveranstaltung.