Ein Jahr Sozialhilfe-Rechtsberatung

Kolleg:innen und Kund:innen sind sehr zufrieden

„Ohne die Hilfe der Rechtsberatung wäre ich vollkommen alleine mit meinen Ängsten und Sorgen und ohne jegliches Wissen über das komplizierte und für mich großteils nicht gerechtfertigte Vorgehen der Behörde gewesen. Ich bin sehr dankbar, dass es diese Möglichkeit der spontan verfügbaren, kostenlosen und kompetenten Beratung und Unterstützung gibt.“
Frau B., Klientin

„Der Zugang zum Recht ist für viele Menschen schwieriger geworden. Es braucht zunehmend Zeit und Geld, um bürokratische Hürden überwinden zu können. Eine kostenlose Rechtsberatung ist besonders bei der Sozialhilfe ein sehr wichtiges Angebot, da es hier um die Absicherung existenzieller Grundlagen geht. Damit wird auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Vertrauen in unsere Demokratie gestärkt. DANKE dafür!“
Ralf Drack, Verein RheA – Regionale Hilfe für Alleinerziehende

„Bei Fragen rund um die Sozialhilfe ist die Rechtsberatung von Frau Berger ein äußerst wichtiges Angebot. Der wertschätzende Umgang mit unseren Klient:innen bei der Beratung und bei der Vertretung ihrer Rechte schließt eine Lücke in der Arbeit mit sozial bedürftigen Menschen.“
Ronald Klimmer, Pro Mente Point

„Insbesondere im letzten Jahr ist es für manche unserer Klient:innen sehr eng geworden, z.B. haben längere Wartezeiten des Bescheides oder die plötzliche Unterhaltsfestsetzung von Angehörigen (das „Klagen der eigenen Eltern“) enorme Unsicherheiten und finanziellen, sowie psychischen Stress verursacht. Wir sind sehr froh mit Karin Berger eine fachlich- und sozial- kompetente Ansprechperson zu haben, zu der wir unkompliziert hinvermitteln oder bei der wir uns selbst informieren können.“
Valerie Lipensky, Pro Mente Point

„Als juristischer Laie ist man auf die Unterstützung durch die Rechtsberatung angewiesen. Sozialarbeiter:innen, die versuchen zu beraten, haben keine juristische Ausbildung und können in kniffligen Fällen nicht helfen. Einen Rechtsanwalt kann sich ein:e Bezieher:in natürlich nicht leisten.
Frau M., Klientin

„Ich würde die Sozialhilfe-Rechtsberatung ohne Zweifel sofort weiterempfehlen. Das ist eine rechtliche Hilfestellung, die man sonst nicht hätte. Besonders hervorzuheben ist auch die herzliche Begegnung, die man bei der Sozialplattform erfährt.“
Herr B., Klient

Am 1. September 2023, somit vor genau einem Jahr startete die Sozialhilfe-Rechtsberatung der Sozialplattform OÖ in Kooperation mit der Arbeiterkammer OÖ. Im Interview mit unserer Rechtsberaterin Karin Berger lassen wir dieses Jahr Revue passieren.

Liebe Karin, berichte uns ein wenig aus deinem beruflichen Alltag! Wie viele Beratungen haben bisher schon stattgefunden, bei welchen Problemstellungen konntest du sozialhilfebeziehenden Personen helfen?
In den ersten 11 Monaten des Projekts (Anm. bis zum Redaktionsschluss) wurden insgesamt 202 sozialhilfebeziehende Personen beraten. Dabei gab es bei einigen wenigen nur kurze Fragestellungen, die in einem einzigen Gespräch geklärt werden konnten. Bei den meisten dieser Menschen aber wurde ein längerfristiges Beratungsverhältnis mit mehreren Terminen aufgebaut. Schließlich sind Sozialhilfebescheide befristet und bei jedem neuen Antrag können neuerliche Problemstellungen oder Fragen auftreten. So haben diese 202 Personen insgesamt 884 Beratungen in Anspruch genommen. Ganz allgemeine Anfragen von Mitarbeiter:innen aus anderen Sozialeinrichtungen im Rahmen des juristischen Back-Office sind hier noch nicht mitgerechnet. Auch das alle 6 Wochen stattfindende Praxisforum oder „Fragestunden“ bei Sozialeinrichtungen kamen noch extra hinzu.

Inhaltlich wurde eine breite Fülle an Fragen an mich herangetragen: Rechtmäßigkeit von Mitwirkungsaufträgen, Bemühungspflichten und Ausnahmen davon, Anrechnung von bestimmten Einkünften, Einsatz von Vermögen, Einstellungsgründe, Rückerstattungen und Kostenersatz...das alles und noch mehr war dabei. Ganz oft hat mich die Frage beschäftigt, ob Sozialhilfebeziehende Unterhaltsansprüche verfolgen müssen bzw., ob das in den konkreten Fällen aussichtsreich bzw. auch tatsächlich zumutbar ist.

Ich freue mich immer, wenn dann unsere Argumente Gehör finden und beispielsweise wegen Unzumutbarkeit auf weitere Anspruchsverfolgungen verzichtet wird oder eine Leistung durch rechtliche Intervention nun doch in voller Höhe ausbezahlt wird. Oft sind die behördlichen Entscheidungen, mit denen die Klient:innen zu mir kommen aber auch ganz und gar richtig. Wenn ich es dann in verständlicher Weise erklären kann und die Leute aus meinem Büro rausgehen mit den Worten „endlich kenn ich mich aus“, dann habe ich auch viel erreicht und freu mich genauso sehr.

Auf dem Bild sieht man, wie Karin Berger einen Mann berät. Den Mann sieht man nur von hinten
Bild: Sozialplattform OÖ/ Nell Leidinger

Was waren deine ganz persönlichen Highlights?
Abgesehen von den vielen netten Kontakten zu Klient:innen, die ich absolut dafür bewundere, wie sie nicht nur mit dem geringen zur Verfügung stehenden Einkommen ihren Alltag meistern, sondern auch immer wieder bürokratische Hürden überwinden müssen, habe ich auch ganz viele Mitarbeiter:innen von anderen Sozialeinrichtungen kennenlernen dürfen. Sie alle zeichnet ein hohes Maß an Engagement für unsere Mitmenschen aus und ich bin froh, dass es solche Menschen gibt.

Ein herausragendes Ereignis war sicher der Besuch des Sozialministers in unseren Büroräumlichkeiten. Wann hat man schon einmal die Gelegenheit, einem zuständigen Bundesminister über die alltägliche Arbeit zu berichten und auch die eigene Sichtweise darzulegen, wo sich das strenge Gesetz mit den Lebensrealitäten der Beziehenden spießt? Das war wirklich toll!

Was ist dein abschließendes Resümee nach diesem Pilotjahr?
Es konnte vielen Menschen geholfen werden und ich spüre da auch eine große Dankbarkeit der Klient:innen. Dieser Weg muss unbedingt fortgesetzt werden. Der Bedarf ist da! Ich merke, dass in einigen Bezirken das Angebot der Rechtsberatung noch gar nicht so bekannt ist – da kann man sicher noch mehr Personen erreichen. Und es fallen mir schon auch einige rechtliche Fragestellungen ein, die man an die Höchstgerichte herantragen könnte. Persönlich freue ich mich, wenn sich da die passende Gelegenheit im Sinne eines geeigneten Falles ergibt. Kurzum: es gibt noch viel zu tun!  

Karin Berger beim Austausch mit Sozialminister Johannes Rauch
Karin Berger im Austausch mit Sozialminister Johannes Rauch, Bild: Karo Pernegger

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