Sozialplattform OÖ stellt 10 Fragen an die Spitzenkandidat:innen

Die Sozialplattform OÖ hat die Spitzenkandidat:innen der wahlwerbenden Parteien um die Beantwortung von 10 Fragen ersucht, die besonders für soziale Organisationen von Bedeutung sind. Die Bandbreite reicht von der Sozialhilfe und Armutsbekämpfung, Arbeitsmarktpolitik über leistbares Wohnen bis zu demokratiepolitischen Fragen.

Die Antworten sind in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht. Wir bedanken uns bei allen Parteien.

Keine Antworten haben wir von folgenden Parteien erhalten:

  • BIER - Bierpartei
  • LMP - Liste Madeleine Petrovic

GRÜNE - Die Grünen und Die Grüne Alternative

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
GRÜNE: Die Grünen schlagen eine lebenslange und bedarfsorientierte Grundsicherung vor, mit der die Ursachen sozialer Ausgrenzung bekämpft und im besten Fall dann auch überwunden werden können. Das bedarf etwa eines Rechtsanspruchs auf Zugang zu Ausbildung, zu Gesundheitsleistungen, zu Soforthilfe bei existenzieller Bedrohung wie etwa Obdachlosigkeit oder Bedrohung durch Gewalt sowie auf individuelle Betreuung. Diese muss aus unserer Sicht ohne Deckelung auskommen, die ja in Wahrheit oft effektive Hilfe verhindert. Weiters fordern wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, damit Kinder in Österreich nicht in Armut leben müssen. Ob diese Änderungen tatsächlich in Form eines Sozialhilfegrundsatzes oder durch eine Verfassungsänderung umgesetzt werden, ist dabei nebensächlich. Uns geht es um das Ergebnis. Um möglichst rasch eine Einigung zu erzielen, schlagen wir die Schaffung einer dazu anordnungsbefugten Stelle vor.

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
GRÜNE: Ja. Aber: Die Armutsgefährdungsschwelle ist ein Netto-Jahreswert mit zwölf monatlichen Zahlungen. Umgerechnet auf die österreichische Ausgleichszulage ergibt dies eine monatliche Bruttopension von etwa 1.428 Euro (weil die Ausgleichszulage vierzehn Mal ausbezahlt wird). Darüber hinaus werden bei der Feststellung der Armutsgefährdungsschwelle nach „EU-SILC“ - das ist eine Erhebung über die Lebensbedingungen in der Europäischen Union - auch Wohnbeihilfen und andere Leistungen berücksichtigt. Die Differenz zwischen dem Einkommen von Bezieher:innen einer Ausgleichszulage und der Armutsgefährdungsschwelle ist also deutlich geringer, als es in der Fragestellung den Anschein erweckt. Darüber hinaus wurde die Ausgleichszulage in den vergangenen Jahren unter Grünen Sozialministern fast jedes Jahr überdurchschnittlich erhöht im Vergleich zu den Pensionen. Selbstverständlich sind wir der Meinung, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz weiter in Richtung Armutsgefährdungsschwelle erhöht werden soll. Für mindestens ebenso wichtig halten wir aber Schritte, mit denen die Lebenssituation der ausgrenzungsgefährdeten Menschen verbessert wird, damit die Armutsgefährdung als solche bekämpft wird. Diese Schritte werden wohl über den Zugang zu zusätzlichen Sachleistungen erfolgen müssen.

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
GRÜNE: Für uns Grüne zählt selbstverständlich zum Ziel einer guten Gesundheits- und Sozialpolitik, dass alle Menschen, die in Österreich leben, auch krankenversichert sind. Wir setzen uns für eine grundlegende Reform der Soziallhilfe und der Mindestsicherung ein, die eine echte Grundsicherung ermöglicht. Hier sind dann auch alle Personen mit einzubeziehen, die aufgrund ihrer sehr prekären Lebenslagen derzeit aus der Krankenversicherung hinausfallen, wie zum Beispiel Studierende, Obdachlose oder Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten sehen wir bei der Verlängerung und der Erweiterung der „Schutzfrist“. Das würde bedeuten, dass die Krankenversicherung länger weiterläuft, es leichtere Möglichkeiten der Selbstversicherung gibt und es eine Unterstützung für all jene Einrichtungen gibt, die Behandlungen auch für Nicht-versicherte anbieten (z.B. Amber-Med, Marienambulanz Graz oder auch die Ordensspitäler).

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
GRÜNE: Ja, das Arbeitslosengeld soll aus Grüner Sicht jedes Jahr an die Inflation angepasst werden – so wie etwa die die Sozial-, Familien- und andere Versicherungsleistungen. Die automatische Anpassung dieser Leistungen ist ein großer Erfolg der Grünen Regierungsbeteiligung. Das soziale Sicherheitsnetz muss reißfest sein. Das heißt: Es darf nicht sein, dass Menschen, die unverschuldet arbeitslos werden, durch den schleichenden Kaufkraftverlust systematisch in die Armut gedrängt werden.
Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter, Betreuungsverpflichtungen oder mangelnder formaler Bildung in schwierige Lebenslagen geraten, dürfen nicht zusätzlich durch sinkende finanzielle Unterstützung benachteiligt werden. Es wäre nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient, diese Menschen in noch größere Schwierigkeiten zu bringen. Der Erfolg einer sinnvollen Arbeitsmarktpolitik liegt darin, Menschen über den Zugang zu Ausbildung und Unterstützung den Weg in einen gut bezahlten Job mit guten Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und nicht darin, Menschen durch existenzielle Bedrohung dazu zu bringen, schlechte Jobs mit schlechter Entlohnung zu akzeptieren.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
GRÜNE: Ja, die Grünen wollen die Arbeitslosenversicherung reformieren, um sie gerechter und inklusiver zu gestalten. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Betreuungsverpflichtungen oder niedriger formaler Bildung brauchen bessere Unterstützung am Arbeitsmarkt. Dazu zählen neben dem Zugang zu Ausbildung und Qualifikation auch Gesundheitsleistungen, Gewaltschutz, Schuldner:innenberatung sowie Hilfen in besonderen Lebenslagen und auch die notwendige Betreuung und Begleitung bei der Umsetzung der Berufsziele. Wir haben in der Regierung bereits wichtige Erfolge erzielt, wie etwa den Bildungsbonus, die Verdreifachung der Familienzuschläge und das neue Pflegestipendium. Das AMS hat jetzt die Mittel, um allen Menschen zu einem guten Arbeitsplatz zu verhelfen. Unsere Reformen sollen sicherstellen, dass auch wirklich alle Arbeitslosen davon profitieren. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitslosengeld erhöht und nach einem Jahr automatisch an die Inflation angepasst wird. Zudem fordern wir einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Unsere Reformen zielen generell darauf ab, allen Menschen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
GRÜNE: Ja, wir Grüne setzen uns klar dafür ein, dass die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik - dabei geht darum, Personen zu unterstützen, die aufgrund bestimmter Faktoren Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen - auch 2025 erhöht werden und nicht gekürzt. Obwohl es noch kein konkretes Budget für 2025 gibt, ist klar: Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit brauchen wir mehr Unterstützung für soziale Unternehmen und arbeitsmarktintegrative Angebote und nicht weniger. Die Planungssicherheit für soziale Unternehmen muss gewährleistet sein.
Die Grüne Regierungsbeteiligung hat bereits höhere Mittel für sozialökonomische Betriebe, junge Menschen mit Migrationsgeschichte und mit Behinderungen sowie für Bildungsmaßnahmen wie das Pflegestipendium erreicht. Diese Erfolge müssen fortgeführt und auch im neuen Budget verankert werden. Wichtig ist, dass die Mittel auch effektiv auf Landesebene genutzt werden, um Menschen in wichtigen Zukunftsberufen, wie im Klima- und Bildungsbereich, zu unterstützen

7. Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?
GRÜNE: Ja, die Grünen unterstützen die Forderung nach Dreijahresverträgen für soziale Unternehmen, die arbeitsmarktintegrative Angebote im Auftrag des AMS durchführen, um eine bessere Planungssicherheit zu gewährleisten. Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und wachsender Herausforderungen am Arbeitsmarkt ist es wichtig, dass soziale Unternehmen stabile Rahmenbedingungen haben um ihre so wichtige Arbeit machen zu können.
Unsere bisherigen Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik, wie die Erhöhung der Mittel für sozialökonomische Betriebe und die Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen, zeigen, wie wichtig langfristige Investitionen sind. Dreijahresverträge wären ein logischer nächster Schritt, um diese Erfolge zu sichern und den Mitarbeiter:innen der sozialen Unternehmen die nötige Sicherheit zu bieten, um ihre Arbeit nachhaltig fortzuführen.

8. Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?
GRÜNE: Wir Grüne haben in der Bundesregierung für einen Mietpreisdeckel gekämpft und: Wir haben uns durchgesetzt. Außerdem sprechen wir Grüne uns für gesetzlich festgelegte Höchstmieten aus. Das Mietrecht muss fair, ökologisch und transparent umgestaltet werden. Freie Preisbildung soll es für Neubauwohnungen bis 25 Jahre nach deren Erbauung geben. Danach soll eine moderate Grundmiete mit verschiedenen Zu und Abschlägen gelten. Und es braucht weiterhin mehr Investitionen in den gemeinnützigen Wohnbau, denn dieser ist immer noch die beste Mietpreisbremse.

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“ das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
GRÜNE: Ja. Obdach- und wohnungslose Menschen erleben eine der schlimmsten Formen von Armut und Ausgrenzung. Mit „housing first österreich – zuhause ankommen“ ermöglichen wir Betroffenen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Sozialorganisationen und gemeinnützige Bauträger bilden dabei eine Allianz zur Beendigung der Wohnungslosigkeit. Genau diese breite Zusammenarbeit brauchen wir, damit wohnungslose Menschen die Hilfe erhalten, die sie brauchen.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
GRÜNE: Demokratie bedeutet Mitbestimmung. Und genau diese Bedeutsamkeit von Demokratie und Partizipation müssen wir den Menschen näherbringen. Die meisten Menschen erreicht man über den Bildungsweg. Wir Grüne haben hier in den letzten Jahren mit den neuen Lehrplänen zu politischer Bildung sowie dem fächerübergreifenden Fokus zur Demokratiebildung in den Schulen dafür gesorgt, dass die Demokratievermittlung im schulischen Bereich erhöht wird. Ebenfalls werden in Schulen partizipative Projekte zur Mitbestimmung im Schulalltag forciert. Vom Bildungsbereich abgesehen kann man mit einer guten Vertretung im Straßenwahlkampf ebenfalls die Sichtbarkeit von Wahlen erhöhen und niederschwellig offene Fragen beantworten, um Menschen die Wichtigkeit von Demokratie und Mitbestimmung näherzubringen.

Porträtfoto von Werner Kogler
Werner Kogler ist Spitzenkandidat für Die Grünen und aktuell Vizekanzler. ©Wolfgag Zajc

FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
FPÖ: Sozialhilfe sollen nur mehr österreichische Staatsbürger erhalten.

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
FPÖ: Nur für Inländer.

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
FPÖ: Österreichische Staatsbürger, die sozialversichert sind, haben in der Regel eine Krankenversicherung (aktiv Beschäftigte, Arbeitslosenversicherte, Familienangehörige, Pensionisten usw.).  Personen, die in unseren Wohlstandsstaat zuwandern, ohne eine eigene Krankenversicherung zu haben, sollen in Ersatzvornahme auf die medizinisch notwendigen Leistungen beschränkt sein.

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
FPÖ: Ja, das wäre gerecht, und würde die Betroffenen davor bewahren, Bittsteller bei Sozialamt usw. zu werden. Gleichzeitig ist das AMS dazu zu verpflichten, etwa für Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung bzw. eine Aus-, Fort- und Weiterbildung für einen zukünftigen Arbeitsplatz zu organisieren und zu finanzieren.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
FPÖ: Eine Netto-Ersatzrate von 70 Prozent wäre angemessen. Darüber hinaus siehe Frage 4.

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
FPÖ: Die Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Behinderungen bzw. auch für Langzeitarbeitslose ist unbedingt notwendig. Das muss finanziert werden. Dafür sollte man den ungehinderten Zuzug Unqualifizierter, etwa Wirtschaftsflüchtlinge, stoppen, um so Mittel umschichten zu können.

7. Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?
FPÖ: Es muss Transparenz und Vertrauensschutz für die sozialen Unternehmen geben. Gleichzeitig müssen Leistungsvereinbarungen durch die sozialen Unternehmen eingehalten werden. Eine Mehrjährigkeit wäre so gut umzusetzen und würde Frustration, Mehrkosten und das Zurücklassen von betreuten Personen verhindern.

8.  Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?

FPÖ: Um die steigenden Wohnkosten zu senken, sind folgende Maßnahmen zu setzen:

  • Abschaffung der CO²-Steuer für den Wohnbau
  • Mietenstopp – Keine Erhöhung der Kategorie- und Richtwertmieten
    Die Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten ist bis inklusive 2026 auszusetzen – wie es der Antrag 3090/A der laufenden Gesetzgebungsperiode bereits vorgesehen hat
  • Limitierung der Indexierung aller Mieten
    Die Indexierungen sämtlicher Mieten im Wohnbereich werden daraufhin mit zwei Prozent – dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank – limitiert. Diese Maßnahme soll mittelfristig zu einem Absinken der Realmieten führen, um leistbares Wohnen zu befördern und wieder ein Gleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern herzustellen.
  • Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG anhand thermisch-energetischer Kriterien
    Thermisch-energetisch für die jeweilige Gebäudekategorie unterdurchschnittliche Bausubstanz im mehrgeschoßigen Segment soll in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes integriert werden. So werden erforderliche Sanierungsanreize gesetzt und gleichzeitig breite Segmente bisher frei vermietbarer Wohnungen in das regulierte, leistbare Spektrum verschoben. Der Trend des Abschmelzens preisgebundener Miete wird umgekehrt. Erst wenn ein überdurchschnittlicher thermisch-energetischer Gebäudestandard erreicht ist, soll für die Dauer typischer Förderungsdarlehen (ca. 35 Jahre) wieder freie Mietzinsbildung möglich sein.
  • Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Immobilieneigentümer
    Befristete Mietverhältnisse bei Hauptwohnsitzwohnungen sind zu verbieten, sofern es sich um gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter handelt. Es wurde etwa durch Erhebungen STATISTIK AUSTRIA nachgewiesen, dass Befristungen zu den wesentlichen Kostentreibern auf dem Wohnungsmarkt zählen – und durch ein weitgehendes Verbot eine wesentliche Entschleunigung der Marktdynamik herbeigeführt würde.
  • Gesetzlich zwingende Verlängerungsoption befristeter Mietverträge
    Auslaufende Mietverhältnisse führen gerade in Zeiten sinkender Kaufkraft zu besonderer sozialer Unsicherheit. Folglich sind befristete Bestandsverhältnisse im Wohnbereich – die innerhalb von drei Jahren auslaufen würden – mit einer gesetzlich zwingenden mieterseitigen Verlängerungsoption bei gleichbleibender Miete auszustatten.
  • Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung
    Um geförderte Neubauleistung auch mittelfristig gewährleisten zu können, ist hier ein wesentlich stärkerer Mitteleinsatz erforderlich, der durch einen bundesseitigen, jedenfalls 15-jährigen Zuschuss im Ausmaß von 0,6 Prozent des BIP ermöglich werden soll. Geförderte Wohnungen sollen bundesweit analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden
  • Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank
    Die Situation wesentlich höherer Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wird sich voraussichtlich weiter verschärfen und strukturell etablieren. Deshalb erneuern wir unsere Forderung nach einer Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, um langfristige, günstige Kredite für den leistbaren Wohnbau sicherstellen zu können. Die entstehenden Wohnungen sollen analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden.
  • Wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierungen und Investitionen.
    Umfassende Wohnpolitik muss auch geeignete Investitionsanreize setzen. Hier wäre die AfA entsprechend zu beschleunigen, um Sanierungen und Investitionen zu

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“ das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
FPÖ: Mit den oben angeführten Maßnahmen kann der Wohnraum wieder leistbar gemacht werden. Daher wird das erwähnte Projekt evaluiert und überdacht werden.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
FPÖ: Um die demokratische Teilhabe insgesamt zu steigern, braucht es einen Ausbau der Direkten Demokratie. Jede Entscheidung, die von den Mandataren im Nationalrat oder in den Landtagen abgestimmt werden kann, soll bei entsprechender Unterstützung im Rahmen des Einleitungsverfahrens und bei ausreichender Beteiligung der Wahlberechtigten auch direktdemokratisch getroffen werden können. Für die Erhebung des Demokratiemonitors werden stichprobenartig in Österreich lebende Menschen ab 16 Jahren befragt. Die geringe Wahlbeteiligung der Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel erklärt sich dadurch, dass einerseits das Einkommen von Migranten und insbesondere Asylwerbern im Schnitt niedriger ist und diese andererseits gar nicht wahlberechtigt sind.

Porträtfoto von Herbert Kickl
Herbert Kickl ist Spitzenkandidat für die FPÖ. Bild: FPÖ

KEINE - Keine von denen (Der Wandel)

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
KEINE: Ja, wir würden das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz grundlegend reformieren. Die derzeitigen Regelungen sind nicht ausreichend, um soziale Sicherheit für alle Menschen zu garantieren. Wir fordern ein Grundeinkommen, das allen Menschen ein Gutes Leben ermöglicht, in dem sie ihre vollen Potenziale entfalten können.

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
KEINE: Ja, wir würden den Richtwert sofort auf die Armutsgefährdungsschwelle anheben. Um Armut wirksam zu bekämpfen, muss jede Form der Unterstützung an die realen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Wir fordern deshalb auf dem Weg zum Grundeinkommen die sofortige Einführung einer Grundsicherung von 1.650 Euro (im Jahr 2024), die Arbeitslosengeld, Mindestsicherung und Mindestpension als Untergrenze ersetzt.

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
KEINE: Jeder Mensch soll Zugang zu einer umfassenden Krankenversicherung haben – unabhängig von Beschäftigung oder Aufenthaltsstatus. Wir setzen uns deshalb für eine solidarische Gesundheitsversicherung ein, die aus Steuermitteln finanziert wird und allen – ohne Eintrittsbarrieren – offensteht. Wir sind für ein Einklassen-Gesundheitssystem und für eine Beendigung privater Doppelgleisigkeiten. Öffentliches Steuergeld nur noch für das öffentliche Gesundheitssystem!

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
KEINE: Selbstverständlich muss das Arbeitslosengeld jährlich an die Inflation angepasst werden. Es ist ein Skandal, dass dies bisher nicht standardmäßig geschieht.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
KEINE: Wir wollen die Einführung der Grundsicherung in der Höhe von 1.650 netto, die das Arbeitslosengeld, die Mindestsicherung und die Mindestpension als Untergrenze ersetzt – bei gleichzeitiger Umstrukturierung des AMS hin zu einer realen Unterstützung von Erwerbslosen bei ihrer Jobsuche

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
KEINE: Die Kürzungen im AMS-Budget sind sozial unverantwortlich. Wir fordern ein sofortiges Zusatzbudget von mindestens 1 Milliarde Euro, um Soziale Unternehmen und arbeitsmarktintegrative Projekte zu fördern, mit besonderem Fokus auf Langzeitarbeitslose und Menschen mit Vermittlungsbarrieren.

7. Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?
KEINE: Ja, wir unterstützen diese Forderung. Langfristige Verträge geben den Sozialen Unternehmen die nötige Planungssicherheit und ermöglichen es, nachhaltige Angebote zu schaffen.

8. Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?
KEINE: Wir setzen uns für gesetzliche Mietobergrenzen für alle Wohnimmobilien sowie einen massiven Ausbau von sozialem Wohnbau ein. Zusätzlich soll der Leerstand stärker besteuert werden und langjährige und vorsätzlicher Leerstand in Gesellschaftsbesitz gebracht werden. Der Markt kann Wohnen einfach nicht zum Wohle der Menschen organisieren. Deshalb muss der Staat ordentliche Rahmenbedingungen schaffen

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“ das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
KEINE: Ja, wir unterstützen das Projekt und fordern seine Ausweitung auf ganz Österreich. Wohnen ist ein Grundrecht. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gute Wohnung, und Housing First hat sich als erfolgreicher Ansatz erwiesen.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
KEINE: Wir wollen eine Reform des Wahlsystems, bei dem Menschen in prekären Lebenssituationen durch gezielte Aufklärung und einfacheren Zugang zur
Stimmabgabe besser erreicht werden. Wir setzen uns für mehr direkte Demokratie und eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft ein und müssen wir auch mit einem entpolitisierten Öffentlich Rechtlichen Rundfunk ganz neue Informationsangebote, abseits des Boulevards, schaffen

Fayad Mulla ist Spitzenkandidat von KEINE; Bild: Harold Naaijar

KPÖ, Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
KPÖ: Die KPÖ spricht sich für eine bundesweit einheitliche Regelung der Sozialhilfe aus. Der Wohnort darf nicht ausschlaggebend sein. Ebenfalls wichtig wäre, dass Mindestsätze vorgeschrieben werden, nicht, wie jetzt, Maximalsätze.
Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Netz, dass wir in Österreich haben. Die aktuelle restriktive Vergabepraxis ist nicht zu akzeptieren.

Es ist wichtig, dass:

  • Ein niederschwelliger Zugang ermöglicht ist, ohne Stigmatisierung
  • Würdevoller Umgang mit Betroffenen an der Tagesordnung steht
  • Im Sinne der Chancengleichheit gehören die Richtsätze für Kinder dringend erhöht – eine Kindergrundsicherung wäre eine gute Lösung
  • Keine Anrechnung der Wohnbeihilfe
  • Sozialhilfe auch für subsidiär Schutzberechtigte

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
KPÖ: Auf jeden Fall. Die Sozialhilfe soll ein würdevolles Leben ermöglichen. Das Leben in Österreich ist teuer geworden, viele tägliche Ausgaben sind aufgrund der Inflation gestiegen. Niemand soll unter der Armutsgefährdungsschwelle leben müssen.

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
KPÖ: Jede:r, der in Österreich einen dauerhaften Wohnsitz hat, soll krankenversichert sein. Es ist das Mindeste, dass jemand ärztliche Hilfe aufsuchen kann, wenn er oder sie diese Hilfe benötigt. Medizinische Versorgung ist ein Grundrecht.

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
KPÖ: Ja, jede private Versicherungsprämie wird valorisiert. Natürlich gehört auch diese Leistung jährlich angepasst.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
KPÖ: Erwerbslosigkeit kann jede, jeden treffen. Aktuell beträgt das tägliche Arbeitslosengeld nur 55 Prozent des Nettoeinkommens. Wir fordern mindestens 70 %. Gerade für Frauen, die häufig in Teilzeit arbeiten, könnte diese Anhebung helfen, ein Leben ohne Armut und Existenzangst, trotz Arbeitslosigkeit zu führen. Ein höheres Arbeitslosengeld verbessert die Verhandlungsposition gegenüber künftigen Arbeitgebern – ist also ein Schutz gegen Lohndumping. Wir sprechen uns auch für eine dauerhafte Erhöhung aus, degressive Modelle – mit der Länge der Arbeitslosigkeit sinkt der Bezug - bringt nur jene unter die Räder, die ohnehin schwerer Fuß fassen.

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
KPÖ: Arbeitsmarktintegrative Angebote sind für viele eine Chance, sie sollte jedoch auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Natürlich gehören sie statt rückgebaut – ausgeweitet. Es braucht Jobprogramme, die auf die Stärken der Menschen schauen und Perspektiven entwickeln. Wichtig ist es auch, den Menschen zu vermitteln, dass jede:r gebraucht wird. Niemand ist in unserer Gesellschaft überflüssig. Gesellschaftliche Teilhabe ist in Österreich massiv an die Erwerbsarbeit gekoppelt. Damit ist auch der Selbstwert der Menschen eng damit verknüpft. Es ist wichtig, dass wir ein Klima des Miteinanders schaffen, wo Menschen ihre Stärken in den Vordergrund stellen können und nicht rein nach dem Erwerbsstatus bewertet werden.

7. Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?
KPÖ: Auf jeden Fall. Diese Forderung würde auch Ressourcen sparen. Diese jährliche Beantragungs-Maschinerie kostet viel Zeit und Geld. Soziale Unternehmen könnten mit Dreijahresverträgen Projekte mit einem größeren Weitblick verfolgen erhalten Planungssicherheit. Das steigert die Qualität noch weiter und stärkt auch die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter:innen dieser Branchen. Das wäre viel wert.

8. Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?
KPÖ: Die KPÖ setzt sich schon jahrelang für echte Maßnahmen auf diesem Sektor ein. Wohnen ist ein Grundrecht, das sollte sich auch in unserer Verfassung widerspiegeln, wir sollten dieses Thema nicht dem Markt überlassen, dieser hat versagt. Wir müssen uns als Gesellschaft darum kümmern, dass es keine ungewollte Wohnungslosigkeit und angemessenen Wohnraum für alle in Österreich lebenden Menschen gibt. Die Not, leistbaren Wohnraum zu finden, zieht sich in Österreich durch breite soziale Schichten. Niemand soll gezwungen sein, mit einer Person zusammenzuwohnen, mit der eine Gemeinschaft unmöglich ist – oder von der im schlimmsten Fall Gewalt ausgeht. Mit dem Grundrecht auf Wohnen in der Verfassung erwächst ein Rechtsanspruch auf Wohnraum, der sich nach den Bedürfnissen der Einzelnen richtet.

Weiters fordern wir:

  • Mieten deckeln, bis dieser umgesetzt wird: Mietenstopp!
  • Befristungen beenden
  • Öffentlicher Wohnbau – neu und offensiv denken!
  • Erhaltungs- und Erneuerungspflicht
  • Bekämpfen von Leerständen
  • Neuer, einheitlicher Mieter:innenschutz

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“ das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
KPÖ: Ja, dieses Projekt schafft Perspektiven. Den Menschen wird häufig vermittelt, sie seien selbst Schuld an ihrer Misere und ihrer Situation. Es ist wichtig, dass wir in einer solidarischen Gesellschaft Verantwortung übernehmen und Angebote zur Verfügung stellen, wo Menschen wieder auf die Beine geholfen wird. Vor Schicksalsschlägen, Krankheit oder Jobverlust ist niemand gefeit.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
KPÖ: Als KPÖ teilen wir diese Einschätzung, dass die aktuelle Politik diese Menschen nicht erreicht. Das verwundert auch nicht. Ihre Alltagssorgen kommen in den öffentlichen Diskursen wenig vor und sie werden nicht gehört. Wichtig ist, dass wir das Vertrauen in die Politik wieder herstellen – da hat jede:r Mandatar:in eine Verantwortung. Wichtig wäre auch das Wahlrecht für alle, die in Österreich einen dauerhaften Aufenthalt haben. Durch Bürgerbeteiligung, Demokratiepolitischen Bildungsprojekten und der Partizipation im politischen Diskurs können wir mehr Beteiligung erreichen.
Auch wir als KPÖ haben hier unsere Hausübungen zu machen, auch, wenn wir schon jetzt eine sehr diverse Partei sind und vielen ermöglichen ihre Stimme zu erheben.

Porträtfoto von Christina Pree
Christina Pree ist KPÖ-Spitzenkandidatin in Oberösterreich, Bild: KPÖ

NEOS - Die Reformkraft für dein neues Österreich

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
NEOS: Ja. Wir NEOS schlagen die Einführung eines liberalen Bürgergeldes als Ersatz für die Sozialhilfe vor. Wir wollen eine einfache, einheitliche und schnelle Lösung, die man auch online beantragen kann. Derzeit muss man in vielen Fällen einen wahren Ämtermarathon absolvieren, wenn man auf Unterstützung durch den Staat angewiesen ist. So ist beispielsweise die Notstandshilfe oftmals gering, dass die Bezieher auch Anspruch auf eine Aufstockung haben. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, sondern die Personen müssen sich selbst informieren und noch dazu auf ein anderes Amt gehen. Durch die Möglichkeit, das Bürgergeld online zu beantragen, entfällt auch der Gang aufs Gemeindeamt, der in Klein- und Kleinstgemeinden oftmals eine sehr hohe Hürde für Betroffene darstellt.

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
NEOS: Die Ausgleichszulage bezieht sich ja nicht nur auf ein Sozialsystem, sondern ist bei verschiedenen Bezügen eine Aufstockungsmöglichkeit, um zumindest halbwegs abgesichert zu sein. Uns wäre bei diesem zersplitterten System aber lieber, die verschiedenen Sozialbezüge mit einem liberalen Bürgergeld zusammenzufassen. So könnte auch nicht mehr vorkommen, dass eine Person eventuell nur durch einen Wohnkostenzuschuss knapp über die Armutsgefährdung kommt, sondern es könnte universal sichergestellt werden, dass auch bei Sozialbezügen keine Personen in Armut abrutschen.
Gleichzeitig braucht es dafür natürlich auch Änderungen im Pensionssystem, wobei wir dort mit einem flexiblen Pensionsantritt für diejenigen, die können und wollen, die Möglichkeit schaffen wollen, länger zu arbeiten und damit einen höheren Pensionsbezug zu erhalten. Dafür wichtig wäre auch ein automatisches Pensionssplitting, um das Risiko für weibliche Altersarmut zu reduzieren. Des Weiteren sind wir für einen ergänzenden flächendeckenden sinnvollen Ausbau der 2. und 3. Pensionssäule, um etwas Druck von der 1. Säule - der gesetzlichen Pensionsversicherung - zu nehmen.

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
NEOS: Dass Menschen in einem Land wie Österreich in den Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern einfach aus dem Versicherungssystem fallen können, ist nicht hinzunehmen. Grundsätzlich sehen wir das Konzept der Pflichtversicherungen in Österreich kritisch – es verbindet fehlende Wahlfreiheit mit unterschiedlichen Leistungskatalogen. Wir würden im Prinzip eine Umstellung auf eine Versicherungspflicht bevorzugen.

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
NEOS: Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom vergangenen Einkommen ab. Dank institutioneller Sozialpartner und hoher KV-Dichte in Österreich werden Gehälter jährlich angepasst und sollten so angemessen steigen, um bei einem kurzfristigen Bezug von Arbeitslosigkeit trotz des niedrigeren Bezugs nicht in Armut abrutschen zu können. Wenn von langfristiger Arbeitslosigkeit die Rede ist, greifen zusätzlich die valorisierten Sozialsicherungssysteme (die nicht unbedingt Versicherungsleistungen, sondern universal sind). Wichtiger ist unserer Meinung, dass es bestmögliche Anreize, sowie hochqualitative Um- und Weiterbildungen gibt, um Betroffene möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
NEOS: Um Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen, wollen wir flexible Zuverdienstgrenzen einführen. So können Personen während der Arbeitssuche den Lebensstandard hoch halten. Gleichzeitig sollte das Arbeitslosengeld zeitlich gestaffelt sein - da eben niemand für eine kurzufristige Arbeitslosigkeit bestraft werden sollte und es oft schwierig ist, zwischen Jobs einen sehr schnellen Übergang zu schaffen. Nach einer gewissen Zeit sollte es Anreize für eine neue Tätigkeit geben, wer diesem nicht nachkommt, sollte bei Um- und Neuorientierung unterstützt werden.

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
NEOS: Berichte darüber häufen sich immer wieder. Ganz konkrete Informationen gibt es aber nur bedingt, weshalb wir hier mit parlametarischen Anfragen versuchen wollen, genaueren Einblick zu erhalten, welche Programme in welchem Ausmaß betroffen sind.

7. Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?
NEOS: Ja. Gerade bei öffentlichen Projekten und Förderungen sehen wir oft, dass die einjährigen Verträge für große Probleme sorgen. Hier ist es nicht nur zur Absicherung der Projekte und der Betroffenen, sondern auch für eine verbindlichere, langfristige Budgetplanung wichtig, auf längere Vertragslaufzeiten zu wechseln.

8. Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?
NEOS: Die Politik kann die Mieten nicht direkt nachhaltig senken, aber mit mehr und günstigerem Angebot für niedrigere Mietkosten sorgen. Dafür müsste die Wohnbauförderung wirklich wieder in den Wohnbau fließen, die Bewilligungsdauern müssten kürzer und Bauvorschriften entrümpelt werden. Mietendeckel helfen nur wenigen Mieter:innen, erhöhen aber die Kosten für alle.

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“ das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
NEOS: Ja, Housing First ist ein internationales Vorzeigeprojekt, das gute Erfolge vorweisen kann. Das Modell soll weiterhin in Österreich zur Anwendung kommen - allerdings wäre es von Vorteil, wenn auch diverse Bundesländerprojekte mit Housing First Ansatz in das Bundesprojekt eingegliedert werden könnten.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
NEOS: Das ist ein sehr wichtiges Thema für uns NEOS, weswegen auch das NEOS Lab den Demokratiemonitor unterstützt. Angesichts des Vertrauensverlusts und der Politikverdrossenheit brauchen wir in Österreich einen „Pakt des Vertrauens“. Politik muss auf Augenhöhe, transparent agieren und darf auch nicht mehr unter Korruptionsverdacht kommen. Es ist nicht mehr zeitgemäß, unter politischer Teilhabe zu verstehen, alle paar Jahre in die Wahlkabine zu gehen. Die Politik muss „Macht abgeben“, etwa durch Einbindung von Bürgerräten. Das würde auch jene Menschen einbinden, die man über Wahlen nicht erreicht, etwa weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Porträtfoto von Beate Meinl Reisinger
Beate Meinl-Reisinger ist Spitzenkandidatin für die NEOS ©Konstantin Reyer

ÖVP - Karl Nehammer, Die Volkspartei

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
ÖVP: Das Sozialhilfe-System muss geändert werden. Das Grundsatzgesetz hat den Ländern ermöglicht, eigenständig die Höhe zu bestimmen, der Bund hat Mindestvoraussetzungen definiert. Jetzt sehen wir, dass Wien dieses Gesetz nicht umgesetzt hat und die Folge eine deutlich höhere Sozialhilfe als in anderen Bundesländern ist. Es braucht hier also eine Reform. Insbesondere wollen wir die Zugangsvoraussetzungen verschärfen und sicherstellen, dass nur Personen, die in das österreichische Sozialsystem eingezahlt haben, volle Sozialleistungen erhalten. Volle Sozialleistungen sollen erst nach fünf Jahren legalen Aufenthalts in Österreich gewährt werden. Wir wollen die Verankerung eines degressiven Satzes für Minderjährige im Sozialhilfe-Grundgesetz. Zusätzlich braucht es einheitliche Unterstützungsleistungen für subsidiär Schutzberechtigte, Transparenz und konsequente Sanktionierung und es soll mehr Sach- statt Geldleistungen geben, um Sozialmissbrauch zu verhindern.

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
ÖVP: Der Ausgleichszulagenrichtsatz muss so gestaltet werden, dass er die Grundbedürfnisse der Menschen deckt, gleichzeitig jedoch finanzierbar bleibt. Vielmehr müssen wir uns auf gezielte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung als Teil der Altersversorgung und zur Verbesserung der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderung fokussieren. Geringe Pensionen entstehen vor allem dadurch, dass wenig und/oder kurz ins System eingezahlt wird. Deshalb setzen wir auf eine Attraktivierung von Erwerbsarbeit (auch nach dem Pensionsalter).

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
ÖVP: In Österreich ist fast jeder Mensch krankenversichert, sei es über eine Erwerbstätigkeit, die Pension oder den Bezug anderer Sozialleistungen oder als Asylwerber. Die Bundesregierung hat noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass es dem Österreichischen Roten Kreuz ermöglicht, kostenlos Medikamente an Bedürftige abzugeben. Zusätzlich behandeln auch Ordensspitäler in Österreich Menschen ohne Krankenversicherung, was die medizinische Versorgung dieser Gruppe verbessert.

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
ÖVP: Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an der Höhe des Einkommens vor der Arbeitslosigkeit. Und diese Einkommen steigen in der Regel über die Lohnabschlüsse. Eine strukturelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes würde zu höheren Beiträgen der Versicherten führen, wobei die Arbeitslosenversicherungsbeitragssätze in Österreich schon jetzt vergleichsweise hoch sind. Vielmehr sollte eine Arbeitslosenversicherungsreform darauf abzielen, die Beiträge zu reduzieren und Beschäftigung weiter zu attraktivieren, um die Verweildauer in Arbeitslosigkeit zu senken. Wir verfolgen das Ziel, Anreize zur raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen, hier ist Österreich in einer günstigen Situation, weil wir immer noch einen Arbeitskräftemangel haben. Der Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Nicht-Erwerbseinkommen muss größer werden.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
ÖVP: Ja, wir streben eine Reform der Arbeitslosenversicherung an. Diese soll ein degressives Arbeitslosengeld einführen, um Anreize für eine schnelle Wiederbeschäftigung zu schaffen.

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
ÖVP: Die Aussage, dass es Budgetkürzungen für 2025 gibt, ist unrichtig. Es gibt keine Kürzung der AMS-Mittel, weil es auch noch kein Budget 2025 gibt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat des AMS bereits Beschlüsse gefasst, um abzusichern, dass ihre Programme weitergeführt werden können. Auch wir wollen, dass die AMS-Programme weitergeführt werden – dafür brauchen wir ein Budget, das erst von einer Regierung beschlossen werden muss.

7.  Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?
ÖVP: Wir sehen den Nutzen sozialer Unternehmen in der Arbeitsmarktintegration und erkennen die Notwendigkeit von Planungssicherheit, um die Qualität der Angebote zu erhöhen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass eine solche Reform tatsächlich zur Effizienzsteigerung beiträgt und die verfügbaren Mittel sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt werden.

8. Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?
ÖVP: Wir haben bereits viel unternommen, um steigende Wohnkosten abzufedern bzw. zu beschränken. Ich erinnere an den Mietpreisdeckel mit dem Kategorie-Mieten, Richtwert-Mieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden. Wir haben einen Wohnschirm aufgespannt, um Menschen zu helfen, die Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen. Wir unterstützen Maßnahmen wie die Lockerung der Wohnkreditvergabe und die Einführung von Zinsabsetzbeträgen für Wohnbaukredite, um die Wohnsituation zu verbessern. Außerdem setzen wir uns für die Schaffung neuer Wohnräume ein. Mit der Wohnbauoffensive schafft unsere Bundesregierung neuen Wohnraum für ca. 44.000 Menschen. Ungefähr 20.000 Wohnungen können dadurch realisiert und rund 5.000 saniert werden.

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“ das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
ÖVP: Das Projekt „zuhause ankommen“ hat sich als ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz erwiesen, um wohnungslosen Menschen durch die Bereitstellung einer eigenen Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung eine neue Perspektive zu geben. Allerdings ist es uns auch in diesem Fall wichtig, vor einer Entscheidung die bisherigen Ergebnisse genau zu prüfen und zu evaluieren, ob das Projekt auch langfristig effizient und nachhaltig umgesetzt werden kann.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
ÖVP: Um die demokratische Teilhabe zu erhöhen, müssen Maßnahmen getroffen werden, die gezielt diese Bevölkerungsgruppen ansprechen und Barrieren zur Wahlteilnahme abbauen. Wichtig ist es, die politische Bildung und Information zu verbessern, damit Menschen besser über ihre Wahlmöglichkeiten informiert sind. Eine weitere Möglichkeit ist die Erleichterung des Zugangs zu Wahllokalen, zum Beispiel durch mobile Wahllokale oder einfachere Nutzung von Briefwahlmöglichkeiten. Der Dialog mit diesen Bürgern muss weiter ausgebaut werden, indem ihre Sorgen und Anliegen direkter in den politischen Diskurs einfließen können und damit ihre Identifikation mit der Demokratie gefördert wird.

Gerade für die kommende Nationalratswahl ist es wichtig zu verstehen, dass es um eine Richtungsentscheidung für Österreich geht. In schwierigen Phasen haben es die extremen Ränder einfacher, mit ihrer Propaganda zu punkten. Es muss klar bleiben, dass es weiterhin eine Politik der Mitte braucht, die für Sicherheit und Stabilität sorgt. Es braucht konstruktive und inhaltliche Debatten, die nicht von emotionalisierten Kampagnen der Extremen in den Schatten gestellt werden.

Porträtfoto von Karl Nehammer
Karl Nehammer ist aktuell Bundeskanzler und Spitzenkandidat der ÖVP. Bild: Barbara Nidetzky

SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreich

1. Würden Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern und wenn ja, welche konkreten Änderungen würden Sie vornehmen?
SPÖ: Es braucht eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss reformiert und armutssicher gestaltet werden.
Arbeitsfähige Menschen sollen vom AMS betreut werden und dort die Mindestsicherung ausbezahlt bekommen, damit der Sprung in den Arbeitsmarkt gelingt. Ein zweijähriges Integrationsprogramm sorgt dafür, dass die Menschen Deutsch lernen und für den Arbeitsmarkt fit sind.
Die Höchstgrenzen müssen durch Mindestleistungen ersetzt und eine Kindergrundsicherung muss eingeführt werden, damit alle Kinder frei von Armut aufwachsen können.

2. Würden Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 1.217,96 Euro) auf den Wert der Armutsgefährdungsschwelle (1.572 Euro: 2024) erhöhen?
SPÖ: Der Ausgleichszulagenrichtsatz wurde in den letzten Jahren schrittweise erhöht. Ziel muss eine armutsvermeidende Leistungshöhe sein.

3. Sozialeinrichtungen berichten über einen wachsenden Teil der Klient:innen, der über keine Krankenversicherung verfügt. Welche Lösungen schlagen Sie für dieses Problem vor?
SPÖ: Als Sozialdemokratie stehen wir für ein solidarisches Gesundheitssystem, das allen Menschen in Österreich zugutekommt. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass dieses System fair und nachhaltig finanziert bleibt. Einzelfälle ohne Krankenversicherung sind zu prüfen und zu hinterfragen. Es müssen jeweils konkrete Lösungen gefunden werden.

4. Sollte das Arbeitslosengeld ähnlich anderer Versicherungsleistungen jährlich valorisiert werden?
SPÖ: Ja. Es ist nicht verständlich, warum das Arbeitslosengeld als einzige Versicherungsleistung nicht valorisiert wird.

5. Würden Sie die Arbeitslosenversicherung reformieren und wenn ja, in welcher Form?
SPÖ: Die Krisen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Bezug von Arbeitslosengeld rasch in Armut führen kann. Das gilt es zu verhindern. Der europäische Vergleich zeigt, dass Österreich eine niedrige Einkommensersatzrate hat. Daher wollen wir die Nettoersatzrate auf 70 Prozent erhöhen und die jährliche Valorisierung wieder einführen.

6. Das AMS-Budget für 2025 wurde gekürzt, deshalb müssen soziale Unternehmen mit arbeitsmarktintegrativen Angeboten ihre Dienstleistungen reduzieren, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Zusatzbudget für das AMS zu beschließen und wenn ja, in welcher Höhe bzw. mit welchen Förderschwerpunkten?
SPÖ: Die Arbeitslosigkeit steigt, das Wirtschaftswachstum stagniert. Das sind keine guten Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt. Es braucht daher ausreichend finanzielle Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, damit Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit nicht zu kurz kommen und vor allem auch arbeitsmarktintegrative Maßnahmen ausgeweitet und nicht eingeschränkt werden.

7. Soziale Unternehmen, die vom AMS mit Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen beauftragt werden, fordern bessere Rahmenbedingungen in der Finanzierung. Konkret sollen Dreijahresverträge (statt dzt. einjährigen Verträgen) dafür sorgen, dass soziale Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mehr Planungssicherheit in ihrer Arbeit haben. Unterstützen Sie diese Forderung?  
SPÖ: Die längerfristige budgetäre Planung für soziale Unternehmen oder auch Unternehmen zur arbeitsmarktpolitischen Frauenförderung ist der SPÖ seit langem ein besonderes Anliegen und wir unterstützen diese Forderung vollinhaltlich.

8. Die steigenden Wohnkosten sind für einen großen Teil der Bevölkerung ein Problem. Welche Schritte kann der Bund setzen, um zur Verbesserung der Situation am Wohnungsmarkt beizutragen?
SPÖ: Die SPÖ fordert seit langem eine wirkliche und effektive Mietpreisbremse für alle Wohnungen bis Ende 2026. Danach soll die Indexierung nicht mehr an den VPI gekoppelt sein, sondern bei maximal 2 Prozent pro Jahr gedeckelt werden. Weiters fordert die SPÖ zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus eine Bevorzugung des sozialen Wohnbaus bei der Flächenwidmung – künftig sollen (zumindest in den Ballungsräumen) mindestens 50 Prozent der freien Flächen für den sozialen Wohnbau reserviert werden – sowie die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Zur Abfederung der gestiegenen Bau- und Grundkosten sowie zur Ankurbelung der Bauwirtschaft fordert die SPÖ die Wiedererrichtung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB), die von der ÖVP-FPÖ-Regierung liquidiert wurde. Sie soll günstige Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitstellen.

Die SPÖ hat überdies schon vor mehreren Jahren einen Gesetzesvorschlag für ein einheitliches, transparentes und daher leicht nachvollziehbares Mietrecht vorgelegt. Befristete Mietverhältnisse sollen die Ausnahme sein. Immobilieninvestoren und gewerbliche Vermieter:innen sollen wenn der Eigenbedarf wegfällt künftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen.

9. Das Sozialministerium fördert das erfolgreiche Projekt „zuhause ankommen“, das wohnungslosen Menschen nach dem Housing First-Ansatz eine eigene Wohnung und sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stellt. Werden Sie sich für eine Fortführung des Projekts einsetzen?
SPÖ: Dieses Projekt hat sich bewährt und soll daher auch weitergeführt werden.

10. Der Demokratiemonitor erhebt regelmäßig, dass Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel eine besonders niedrige Wahlbeteiligung haben. Welche demokratiepolitischen Schritte würden Sie setzen, um diese Personengruppe zu erreichen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen?
SPÖ: Einerseits ist der Staat gefordert, politische Bildung und Demokratie-Förderprojekte anzubieten, andererseits ist es auch Aufgabe der politischen Parteien, alle Wähler:innen und zu mobilisieren. Der SPÖ-Bundesparteivorsitzende Andreas Babler hat sich in einem Brief gezielt auch an Nichtwähler:innen gewandt. Er schreibt darin, dass er verstehen kann, dass sich die Menschen von der Politik verabschiedet haben, weil sich die Politik von ihnen verabschiedet hat. Statt Ungerechtigkeiten wie Einkommens- und Vermögensungleichheiten zu beseitigen und Antworten auf die drängenden Probleme wie die Teuerungskrise, steigende Mieten oder lange Wartezeiten auf Arzttermine zu geben, habe sich die Politik in Machtspielen verloren. Er verspricht: „Die SPÖ wird eine starke Stimme für jene sein, die von der bisherigen Politik enttäuscht sind. Wir sehen die Probleme und werden sie lösen. Geben Sie uns eine Chance, ich verspreche Ihnen, wir werden sie nützen.“

Porträtfoto von Andreas Babler
Andreas Babler ist Spitzenkandidat für die SPÖ; Bild: SPÖ

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